EU-Meldepflicht / SV-Nachweise
Das EU/EFTA-Recht enthält eine Reihe verbindlicher Bestimmungen hinsichtlich der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen entsandter Mitarbeiter. Ein \"entsandter Mitarbeiter\" ist ein Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber in ein anderes EU/EFTA-Land geschickt wird, um dort innerhalb eines begrenzten Zeitraums eine Dienstleistung zu erbringen. Durch die Bestimmungen sollen europaweit Rechte und Bedingungen geregelt und so \"Sozialdumping\" vermieden werden. Entsprechende Vorschriften sind in der 1996 verabschiedeten Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern (96/71/EG) festgehalten, welche von jedem Mitgliedsstaat in nationales Recht übernommen wurde.
Die Meldung von Mitarbeitern, welche innerhalb der EU entsendet werden, ist seit Juni 2016 verpflichtend. Kontrollen finden bereits heute verstärkt in Österreich, Frankreich, Luxemburg, Schweiz, Spanien und Italien statt. Zuwiderhandlungen und / oder Nichtmeldung ziehen zum Teil Mehrfachstrafen nach sich: Geldbußen, zeitlich begrenzte Arbeitsverbote im jeweiligen Land sowie die Aufnahme der Firma auf die \"schwarze Liste\" sind mögliche Konsequenzen.
Seit 2014 unterstützt visumPOINT seine Kunden erfolgreich im Bereich \"Posted Worker\" und bei der Beantragung von Sozialversicherungsnachweisen, wie z.B. der A1-Bescheinigung. Auf Grundlage der dadurch erworbenen Fachkenntnisse und in Anbetracht der Verschärfung o.g. Richtlinie, wird dieser Service nun für Entsendungen innerhalb der EU spezifiziert. Durch unsere Unterstützung bleibt ein reibungsloser Arbeitsablauf gewährleistet:
- Erstregistrierungen der Unternehmen
- Meldungen von Entsendungen
- Bereitstellung von Checklisten
- Informationen über gesetzliche Mindestanforderungen vor Ort
- Mindestlohnberechnungen
- Sozialversicherungsnachweise (u.a. A1 Bescheinigung)