Trinidad und Tobago ist ein Vertragsstaat des Haager Abkommens. Daher benötigen deutsche Dokumente keine Legalisierung durch das Konsulat Trinidad und Tobago. Lediglich die Anbringung einer Apostille ist für die Dokumente erforderlich.
Nähere Informationen zum Apostillenverfahren erhalten Sie auf der Seite des Auswärtigen Amts
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